Umbenennung der UPZ (MP) eingestellt

Das Kreisverwaltungsgericht in Kyjiw hat den Prozess zur Umbenennung der Ukrainischen orthodoxen Kirche UPZ (des Moskauer Patriarchats) eingestellt.

Die teilt die Pressestelle des Gerichts mit.

"Das Gericht hat dem Antrag der Kyjiwer Metropolie der UPZ (des Moskauer Patriarchats) stattgegeben - angesichts dessen, dass die Unterlassung von Maßnahmen die Wiederherstellung der verletzten bzw. der anzufechtenden Rechte oder der Interessen des Klägers erheblich erschweren ober unmöglich machen kann. Außerdem kann die Umsetzung des anzufechtenden Aktes die unangemessene Einmischung des Staates in den Sachbereich einer religiösen Organisation als einer juristischen Person verursachen", heißt es in der Mitteilung.

Am 20. Dezember 2018 verabschiedete die Werchowna Rada das Gesetz "Über die Eintragung der Änderungen am Gesetz der Ukraine "Über die Gewissensfreiheit und religiöse Organisationen". Es handelt sich um die Namen der religiösen Organisationen (Vereinigungen), die der Struktur einer religiösen Organisation (Vereinigung) angehören (oder ihr Teil sind), deren führendes Zentrum (Verwaltung) sich außerhalb der Ukraine in einem Staat befindet, der gesetzlich als ein Staat anerkannt wurde, der die Militäraggression gegen die Ukraine ausübte und/oder zeitweilig einen Teil der Ukraine besetzte. Das Gesetz ist am 27. Dezember 2018 in Kraft getreten. 

nj