EU verlängert Sanktionen gegen Russland

Der EU-Rat hat beschlossen, die Sanktionen gegen Russland aufgrund der Handlungen zur Destabilisierung in der Ukraine um weitere sechs Monate zu verlängern.

Dies geht aus der Mitteilung, die auf der Webseite des EU-Rats verbreitet wurde. 

Es wird deutlich gemacht, dass die EU-Spitzen bei ihrem Gipfel zum Schluss gekommen seien, dass die Abkommen von Minsk seitens Russlands nicht vollständig erfüllt wurden. So wurde einstimmig beschlossen, die Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation zu verlängern.

Die ersten sektoralen Wirtschaftssanktionen gegen Russland verhängte die Europäische Union am 31. Juni 2014 – als eine Antwort angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die Sanktionen wurden im September 2014 und März 2015 verschärft.

Dazu gehören die Beschränkung des Zugangs russischer Banken und Unternehmen zu den EU-Kapitalmärkten und Verbot von Finanzhilfen für russische Finanzinstitutionen. Die sektoralen Sanktionen der EU gegen Russland umfassen auch ein Waffenembargo (Export- und Importverbot), ein Lieferverbot für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, wenn diese für militärische Zwecke bestimmt werden könnten. Sanktionen beschränken auch den Zugang der Russischen Föderation zu bestimmten sensiblen Technologien, die im Energiesektor eingesetzt werden könnten, insbesondere für die Erdölexploration- förderung.

Neben Wirtschaftssanktionen verhängt die EU andere restriktive Maßnahmen gegen Russland, insbesondere als Reaktion auf die  Annexion der Krim und Sewastopols sowie wegen der bewussten Destabilisierung der Ukraine. Diese restriktiven Maßnahmen umfassen diplomatische Sanktionen, individuelle Sanktionen wie Einreiseverbote und Kontosperrungen sowie gezielte Wirtschaftsmaßnahmen gegen Wirtschaftssubjekte auf der Krim und in Sewastopol.

nj