Gesetz macht Weg frei für Tätigkeit der Höheren Qualifikationskommission der Richter

Das Parlament hat am Dienstag ein Gesetz über die Wiederaufnahme der Tätigkeit der Höheren Qualifikationskommission der Richter verabschiedet.

Die Änderungen im Gesetz „Über das Gerichtswesen sowie den Status von Richtern” sehen eine Schlüsselrolle von internationalen Experten bei der Auswahl von Mitgliedern der Qualifikationskommission, die für die Auswahl der Richterkandidaten zuständig ist, vor. Für das Gesetz stimmten 293 Parlamentsabgeordnete.

Die Auswahlkommission für die Besetzung der Höheren Qualifikationskommission kann ihre Arbeit nach der Ernennung von mindestens vier Mitgliedern, zwei davon von den internationalen und ausländischen Organisationen, aufnehmen. Die Entscheidung der Auswahlkommission ist gültig, wenn mindestens vier Mitglieder der Auswahlkommission, zwei davon von den internationalen und ausländischen Organisationen, dafür stimmten.

Die Auswahl findet in zwei Etappen statt. Auf der ersten Etappe werden Unterlagen von Kandidaten für die Höhere Qualifikationskommission, sowie Informationen aus offenen Quellen ausgewertet. Die zweite Etappe ist ein Bewerbungsgespräch.

16 Mitglieder der Höheren Qualifikationskommission werden für vier Jahre ernannt. Sie müssen Staatsbürger der Ukraine, politisch neutral sein und juristische Ausbildung haben.

Die vorherige Qualifikationskommission stellte ihre Tätigkeit nach der Annahme des Gesetzes „Über das Gerichtswesen sowie den Status von Richtern” im Herbst 2019 ein.