Keine Maskenpflicht in Parks und Grünanlagen - Gesundheitsministerium

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Parks und den Grünanlagen ist nicht erforderlich. Das gab das Gesundheitsministerium der Ukraine unter Verweis auf die korrigierte Verordnung der Regierung vom 22. März 2021 bekannt.

Gemäß der Korrektur ist eine Maskenpflicht in den den Parks und den Grünanlagen nicht vorgesehen, wie einige Medien zuvor fälschlicherweise berichteten, heißt es. Nach Angaben der Behörde gilt die Maskenpflicht „in medizinischen Einrichtungen, in Fußgängerunterführungen, an Verkehrshaltestellen und an anderen öffentlichen Plätzen, wenn die Einhaltung des Abstands von 1 Meter nicht möglich ist“.

Nach der Verordnung der Regierung vom 22. März ist das Tragen von Atemschutzmasken im öffentlichen Raum in den Regionen die zur „roten“ Zone der epidemiologischen Lage gehören, verpflichtend.