Bezirksverwaltungsgericht Kyjw annulliert Umbenennung des Stepan-Bandera-Prospekts

Das Bezirksverwaltungsgericht Kyjw hat der Klage eines Bürgervereins stattgegeben und die Entscheidung des Stadtrates Kyjiw vom 07.07.2016 Nr. 559/559 „Über die Umbenennung von Straßen, Prospekten und Gassen in der Stadt Kyjiw“ annulliert.

Das heißt im Beschluss des Bezirksverwaltungsgericht, der am 2. Februar 2021 im staatlichen Register für Gerichtsentscheidungen veröffentlicht wurde.

Mit dem Beschluss wurden die Umbenennungen der Bauman-Straße in Janusz-Korczak-Straße, der Kutusow-Straße in General-Almasow-Straße, der Suworow-Straße in Mychailo Omeljanowytsch-Pawlenko-Straße und des Moskau-Prospekts in Stepan-Bandera-Strape für ungültig erklärt.

Der Bürgerverein „Öffentliche Kontrolle und Ordnung“ begründete die Klage unter anderem damit, dass die Stadtrat die im Gesetz „Über die Verurteilung der kommunistischen und nationalsozialistischen (nazistischen) totalitären Regime in der Ukraine und das Verbot der Propaganda von deren Symbolen“ festgelegte Frist verletzte und dass es einen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Stimmenauszählung bei der Abstimmung über die Straßenumbenennung gibt. Auch die Bürgerdiskussionen über die Umbenennungen wurden nach Ansicht des Klägers nicht durchgeführt.

Die stellvertretende Leiterin der staatlichen Administration Kyjiw, Maryna Chonda, kündigte Berufung gegen die Gerichtsentscheidung an. Sie nannte die Entscheidung vier Jahre nach der Klageeinreichung „absolut unbegründet“.