Europaparlament verabschiedet Bericht zum Assoziierungsabkommen Ukraine-EU

Das Europäische Parlament billigte am Donnerstag, den 11. Februar mit großer Mehrheit einen Bericht über die Umsetzung des Assoziierungsabkommens mit der EU durch die Ukraine. Der Entwurfsverfasser ist Michael Gahler, Europaabgeordneter, Fraktion der Europäischen Volkspartei.

Wie der eigene Korrespondent von Ukrinform mitteilt, stimmten 526 Abgeordnete mit Ja, 79 mit Nein, 71 Abgeordnete enthielten sich.

Das Dokument, das jährlich erstellt wird, enthält für die Ukraine wichtige politische Ansätze und Einschätzungen sowohl bezüglich der erreichten Fortschritte bei der Umsetzung des bilateralen Assoziierungsabkommens zwischen der Ukraine und der EU, als auch der Probleme, vor denen die Ukraine steht, sowie Unruhe der europäischen Seite wegen einer bestimmten Abweichung der Ukraine bei wichtigen Reformen insbesondere bei Reformierung des Richtsystems, dem Kampf gegen Korruption und der Rechtsstaatlichkeit.

Das Dokument erkennt an, dass die Ukraine eine europäische Perspektive nach Artikel 49 des EU-Übereinkommens habe und die Mitgliedschaft in der Europäischen Union beantragen könne, sofern alle Kopenhagener Beitrittskriterien und Grundsätze der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Einhaltung der Minderheitsrechte, der Rechtsstaatlichkeit etc. erfüllt werden.

Der Bericht enthält zugleich seriöse Kritik an der Ukraine und warnt sie davor, im Zuge des Reformprozesses nach hinten zu rutschen.

Im Bericht wird die konstruktive Haltung der Ukraine bei der Suche nach einer friedlichen politischen Lösung für den Konflikt im Osten des Landes während der Verhandlungen im Normandie-Format und innerhalb der Trilateralen Kontaktgruppe anerkannt. Das Dokument stellt dabei fest, dass die Wahlen im Donbass nur nach den Gesetzen der Ukraine und unter der Aufsicht der OSZE durchgeführt werden können. Derzeit sind die Bedingungen für solche Wahlen nicht geschaffen.

Gleichzeitig verurteilt das Dokument Russland für Militarisierung der besetzten Krim und schwere Verletzungen der Menschenrechte, betont die Notwendigkeit, im Einklang mit dem Völkerrecht einen ungehinderten und freien Durchgang durch die Meerenge von Kertsch zu gewährleisten.

nj