Gesetz veröffentlicht: Nun dürfen Beamte bis zum 70. Lebensjahr arbeiten

In der parlamentarischen Zeitung "Holos Ukrainy" wurde das Gesetz über die Änderung des Gesetzes "Über den öffentlichen Dienst" bezüglich Aufhebung der Altersgrenze für die Arbeit im öffentlichen Dienst veröffentlicht.

Der Text des Gesetzes ist auf der Website der Zeitung zu lesen.

Laut dem Dokument dürfe ein Beamter freiwillig auf Entscheidung des Subjekts der Berufung im öffentlichen Dienst bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres arbeiten.

Laut Übergangsbestimmungen tritt das Gesetz am 15. Januar in Kraft.

Wie Ukrinform berichtete, verabschiedete die Werchowna Rada (Parlament – Red.) am 16. Dezember 2020 das Gesetz „Über die Änderung des Gesetzes "Über den öffentlichen Dienst" betreffs der  Aufhebung der Altersgrenze für die Arbeit im öffentlichen Dienst".

Nach Ansicht der Verfasser werde Verbleib Beamter im Amt mit  Vollendung des 65. Lebensjahres das Funktionieren staatlicher Behörde verbessern.

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj unterzeichnete am 13.  Januar 2021 das Gesetz.

nj