Nationale Agentur für Korruptionsprävention bekommt Befugnisse zurück – Parlament verabschiedet neues Gesetz

Das ukrainische Parlament hat am Dienstag ein Gesetz „Über die Änderungen des Gesetzes der Ukraine „Über die Korruptionsprävention“ über die Wiederherstellung des institutionellen Mechanismus der Korruptionsprävention verabschiedet.

Für das Gesetz Nr. 4470 votierten 300 Abgeordnete der Werchowna Rada, berichtet ein Korrespondent von Ukrinform. +

Das Gesetzt sieht die Wiederherstellung des institutionellen Mechanismus der Korruptionsprävention mit Berücksichtigung der Entscheidung des Verfassungsgerichts der Ukraine vom 27. Oktober 2020 vor. Das Verfassungsgericht erklärte einige Teile des Gesetzes „Über die Korruptionsprävention“ für verfassungswidrig. Infolge dieser Entscheidung verlor die Nationale Agentur für Korruptionsprävention ein bedeutender Teil ihrer Befugnisse.

Im Gesetz werden ein rund um die Uhr Zugang zum Einheitlichen staatlichen Register der Vermögensdeklarationen der Staatsbediensteten, eine Einführung der gesetzlichen Regelung des Interessenkonfliktes, ein Verfahren zur Kontrolle und Prüfung der Deklarationen, eine Überwachung des Lebensstils der Personen, die Deklarationen abgeben sollen, ein Verfahren zu zusätzlichen Maßnahmen der finanziellen Kontrolle vorgesehen. Das Gesetz gewährleistet die gesetzliche Regelung für die Haftung für Korruptionsdelikte und Delikte im Zusammenhang mit der Korruption.

Im Gesetz werden einige Besonderheiten der Reaktion auf Korruptionsdelikte und Delikte im Zusammenhang mit der Korruption der Richter oder der Verfassungsrichter und die Überwachung des Lebensstils der Richter und der Verfassungsrichter geregelt. Bei den Verstößen der Richter oder der Verfassungsrichter gegen die Antikorruptionsgesetze muss jetzt die Agentur den Obersten Rat der Rechtspflege oder entsprechend das Verfassungsgericht über diese Verstöße informieren, die dann über die Verantwortung dieser Richter entscheiden werden.

Das Verfassungsgericht der Ukraine hatte am 27. Oktober das Artikel 366-1 des Strafgesetzbuches über Bestrafung für falsche Angaben in Vermögensdeklarationen für verfassungswidrig erklärt.