Deutsche Botschafterin kommentiert Entscheidung des Verfassungsgerichts über e-Erklärungen

Das Verfassungsgericht der Ukraine solle in seinen Entscheidungen die verfassungsrechtliche Aufgabe der Unumkehrbarkeit des euro-atlantischen Kurses der Ukraine berücksichtigen, es bestehe jedoch Zweifel, dass dies bei seiner Entscheidung über die elektronischen Erklärungen berücksichtigt wurde, sagte in einem Interview mit der ukrainischen Nachrichtenagentur Interfax-Ukraine die deutsche Botschafterin in der Ukraine, Anka Feldhusen, berichtet Ukrinform.

„Der Kampf gegen die Korruption ist ein zentraler Bestandteil der Bestrebungen der Ukraine, sich der Europäischen Union zu nähern und die verfassungsmäßige Aufgabe der Unumkehrbarkeit des euro-atlantischen Kurses der Ukraine zu erfüllen. Diese verfassungsrechtliche Aufgabe muss das Verfassungsgericht auch in seinen Entscheidungen berücksichtigen. Aber es gibt Zweifel daran, dass dies bei der Annahme der letzten Entscheidung über die elektronischen Erklärungen zu Einkommen berücksichtigt wurde. Darüber hinaus scheint es, dass einige Richter einen Interessenkonflikt gehabt haben. Daher habe ich auch die Frage, ob das Verfassungsgericht in seiner derzeitigen Zusammensetzung im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Aufgaben handeln kann“, sagte Feldhusen.

Sie betonte, dass sie „mit großer Besorgnis“ die Entwicklungen um die Entscheidung des Verfassungsgerichts über die Antikorruptionsarchitektur in der Ukraine verfolge. „Alle politischen Akteure sind dazu berufen, die aktuelle Krise konstruktiv und rechtsstaatlich zu lösen“, sagte die deutsche Diplomatin.

Wie Ukrinform berichtete, brachte Präsident Wolodymyr Selenskyj in der Werchowna Rada einen Gesetzesentwurf „Über die Wiederherstellung des Vertrauens in Verfassungsverfahren“ ein, der anerkennen soll, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 27. Oktober 2020 „schäbig“ ist.

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Befugnisse der Verfassungsgerichts, das zum Zeitpunkt der Annahme der Entscheidung handelte, ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes beendet werden.

Am 27. Oktober hat das Verfassungsgericht den Artikel 366-1 des Strafgesetzbuchs, der die Bestrafung für falsche Angaben in den e-Erklärungen vorsieht, für verfassungswidrig erklärt.

Am 29. Oktober berief der Präsident eine dringende geschlossene Sitzung des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates der Ukraine ein, um Maßnahmen für die sofortige ordnungsgemäße Reaktion des Staates auf neue Bedrohungen und Herausforderungen für die nationale Sicherheit und Verteidigung des Landes zu bestimmen.

yv