Selenskyj: Situation mit Verfassungsgericht ein guter Anfang für Erneuerung des Gerichtssystems

Präsident Wolodymyr Selenskyj hat gestern Abend im ukrainischen Fernsehen die Ansicht zum Ausdruck gebracht, dass die jetzige Situation mit dem Verfassungsgericht der Ukraine eine gute Gelegenheit sei, mit der Erneuerung des Justizsystems zu beginnen.

Das meldet ein Ukrinform-Korrespondent.

„Ich denke, es spielt keine Rolle, welcher Weg zum Sieg liegt. Warum? Weil sich an unsere heutige Diskussion und alle Aussagen von Abgeordneten, die wegen der Verfassungswidrigkeit oder irgendwelcher Fragen in Bezug auf diese Gesetzesvorlage Angst haben, in 5-10 Jahren niemand mehr erinnern wird, ich bin sogar sicher, in einem Jahr. Aber jeder wird sich daran erinnern, wie wir begannen, die Justiz zu erneuern, wie wir mit der schwierigsten Etappe dieser Reform, mit der Zusammensetzung des Verfassungsgerichts, begonnen haben. Daher glaube ich, dass dies, wie man sagt, ein wirklich guter Anfang ist, diese, leider, taube Situation, zu nutzen, um mit der Erneuerung gerade der Gerichte in der Ukraine zu beginnen. Und das Wichtigste, das Vertrauen der Menschen in die Justiz zu erneuern“, sagte Selenskyj.

Wie Ukrinform berichtete, brachte Präsident Wolodymyr Selenskyj in der Werchowna Rada einen Gesetzesentwurf „Über die Wiederherstellung des Vertrauens in Verfassungsverfahren“ ein, der anerkennen soll, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 27. Oktober 2020 „schäbig“ ist.

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Befugnisse der Verfassungsgerichts, das zum Zeitpunkt der Annahme der Entscheidung handelte, ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes beendet werden.

Am 27. Oktober hat das Verfassungsgericht den Artikel 366-1 des Strafgesetzbuchs, der die Bestrafung für falsche Angaben in den e-Erklärungen vorsieht, für verfassungswidrig erklärt.

Am 29. Oktober berief der Präsident eine dringende geschlossene Sitzung des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates der Ukraine ein, um Maßnahmen für die sofortige ordnungsgemäße Reaktion des Staates auf neue Bedrohungen und Herausforderungen für die nationale Sicherheit und Verteidigung des Landes zu bestimmen.

yv