Gemeinsame Erklärung zum 22. Gipfeltreffen Ukraine - EU

Wir haben unser anhaltendes Engagement für die Stärkung der politischen und wirtschaftlichen Integration der Ukraine mit der Europäischen Union auf der Grundlage des Assoziierungsabkommens bekräftig

Brüssel, 6. Oktober 2020

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj, der Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel, und der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Josep Borrell, im Namen der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, trafen sich heute in der Stadt Brüssel für die Durchführung des 22. Gipfeltreffens zwischen der Ukraine und der EU und haben eine Erklärung abgegeben.

 1. Wir sind heute zusammengekommen, um unser unveränderliches Bekenntnis zur Stärkung der politischen Assoziierung und wirtschaftlichen Integration der Ukraine mit der Europäischen Union auf der Grundlage des Assoziierungsabkommens und der darin vorgesehenen vertieften und umfassenden Freihandelszone zu bekräftigen. Wir teilen die gemeinsamen Werte der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Achtung des Völkerrechts und der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten sowie der Gleichstellung der Geschlechter. Die EU hat ihre unerschütterliche Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine in ihren international anerkannten Grenzen betont.

 2. Die Stärke unserer Beziehung wird durch Einheit, Solidarität und gegenseitiges Engagement unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie demonstriert. Die EU und die Ukraine bekämpfen gemeinsam das Coronavirus und seine Folgen, die eine beispiellose Herausforderung für die Gesundheitssysteme und die Wirtschaft der Mitgliedstaaten und der Ukraine darstellen. Wir stellten fest, wie wichtig es ist, unsere Bereitschaft und Fähigkeit zu verstärken, fair, transparent und operativ zu reagieren, Informationen auszutauschen und die internationale Reaktion zu verbessern, insbesondere durch einschlägige internationale Organisationen wie die WHO, basierend auf weltweiten Reaktionserfahrungen. Wir haben unsere Bereitschaft bekundet, zusammenzuarbeiten, um den Zugang zu einem zukünftigen Covid-19-Impfstoff als globalem Allgemeingut zu erschwinglichen Preisen zu gewährleisten. Wir haben erkannt, dass globale Solidarität, Zusammenarbeit und effektiver Multilateralismus mehr denn je notwendig sind, um das Virus zu besiegen und eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung zu gewährleisten. Das Hilfspaket in Höhe von 190 Millionen Euro und das Makrofinanzhilfeprogramm in Höhe von 1,2 Milliarden Euro, die die EU für die Ukraine für die Überwindung der Covid-19-Pandemie und ihren sozial-ökonomischen Einfluss mobilisiert hat, übersteigt erheblich die Hilfe, die anderen Partnern geleistet wurde. Wir haben die Dankbarkeit der Führung und der Bürger der Ukraine für die geleistete Hilfe festgestellt.

3. Wir haben unsere Entschlossenheit bekräftigt, die politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration der Ukraine mit der Europäischen Union zu stärken, insbesondere durch die weitere enge Zusammenarbeit zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, zur Förderung von Reformen und zur Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums, zur Unterstützung des "grünen" und des digitalen Wandels und zur Verbesserung der Nachhaltigkeit. Wir haben die Umsetzung des Assoziierungsabkommens seit seinem Inkrafttreten im September 2017 nach der Entscheidung der EU-Staats- und Regierungschefs im Dezember 2016 diskutiert.

4. In diesem Zusammenhang haben wir die europäischen Bestrebungen der Ukraine anerkannt und ihre Europawahl begrüßt, wie dies im Assoziierungsabkommen verankert worden ist. Wir haben uns einverstanden erklärt, das Potential des Abkommens voll auszunutzen und darüber hinaus betont, wie wichtig es ist, dass die Ukraine ihre Verpflichtungen auch weiterhin einhält. Wir begrüßten die Fortschritte bei der Umsetzung des Assoziierungsabkommens und den Erfolg der vertieften und umfassenden Freihandelszone, die seit ihrer Einführung im Januar 2016 zu einer Steigerung des Handels um rund 65 Prozent geführt hat, wodurch die EU heute der größte Handelspartner der Ukraine ist.

5. Wir bekräftigen die Priorität der Unterstützung der makroökonomischen Stabilität der Ukraine, der Einhaltung der Verpflichtungen gegenüber dem IWF und der Umsetzung aller mittelfristigen Bedingungen im Rahmen des EU-Makrofinanzprogramms, einschließlich einer starken und unabhängigen Nationalbank der Ukraine.

6. Wir haben beträchtliche Fortschritte erkannt, die die Ukraine bei der Umsetzung der Reformen erzielt hat, und sind uns einig, dass diese Anstrengungen weiter beschleunigt werden müssen. Wir begrüßten die Einführung der Bodenreform, das Gesetz zur Bankenregulierung und die Fortschritte bei der Dezentralisierung. Wir begrüßten die Einrichtung des Obersten Anti-Korruptions-Gerichts. Wir haben vereinbart, wie wichtig es ist, die Reformbemühungen zu beschleunigen und zu verstärken, insbesondere die Justiz (einschließlich der Reform des Hohen Justizrates und der unabhängigen Auswahl gewissenhafter Richter) und die Korruptionsbekämpfung, indem starke und unabhängige Antikorruptionsinstitutionen sichergestellt werden. Wir begrüßten die erneuten Verpflichtung der Ukraine, den Einfluss privater Interessen zu bekämpfen ("Entoligarchisierung"). In diesem Zusammenhang betonten wir die Notwendigkeit, den Medienpluralismus in der Ukraine weiter zu verstärken.

7. Die EU bekräftigte ihre anhaltende starke Unterstützung für die Ukraine und ihre Bedingung für eine wirksame Umsetzung von Reformen und politischen Maßnahmen. Auf der Grundlage erfolgreicher ukrainischer Reformen und internationaler Unterstützung nach der Revolution der Würde hat die EU neue Programme zur Unterstützung der Landwirtschaft, lokaler Mikroproduktion, kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), insbesondere durch Kreditvergabe in lokaler Währung, Zivilgesellschaft, Transport, Infrastruktur, Umwelt und Klimaschutz sowie konkrete Unterstützung für den Osten der Ukraine angekündigt. Die EU unterstützt die Ukraine auch weiterhin in Fragen der Dezentralisierung, der Stärkung lokaler Selbstverwaltung und der verstärkten Bekämpfung der Korruption. Wir lobten die Unterzeichnung der Finanzvereinbarungen im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments für den Osten, die Zivilgesellschaft und das Klima.

8. Die Europäische Union wird die Ukraine weiterhin bei der Bekämpfung hybrider Bedrohungen und der Bekämpfung von Desinformation unterstützen, unter anderem durch Stärkung unabhängiger Medien, strategische Kommunikation bezüglich Medienkommunikation, um die Widerstandsfähigkeit der Ukraine zu stärken. Wir hoben hervor, welche wichtige Rolle die Zivilgesellschaft, Jugendliche und unabhängige Medien in allen Bereichen des öffentlichen und politischen Lebens sowie im Zusammenhang mit Desinformationskampagnen gegen die EU und die Ukraine insbesondere von Russland spielen. Die EU und die Ukraine haben sich auf einen Cyber-Dialog verständigt. Wir stellten außerdem fest, wie wichtig es ist, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu verstärken und die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu koordinieren, und begrüßten die Teilnahme der Ukraine an der Mission EUFOR Althea. Darüber hinaus haben wir die wichtige Rolle anerkannt, die die Unterstützergruppe der Europäischen Kommission für die Ukraine (SGUA) und die beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM) spielen, insbesondere durch ihre regionale Präsenz in der Ukraine und mit ihrem neuen Regionalbüro in Mariupol.

9. Wir begrüßten die erfolgreiche Einführung der Visafreiheit für die Bürger der Ukraine. Wir stellten fest, wie wichtig es ist, die Kriterien für die Liberalisierung der Visumregeln auch weiterhin zu erfüllen und die entsprechenden Reformbemühungen zu beschleunigen. Wir freuen uns darauf, unsere Reisemöglichkeiten wiederherzustellen, sobald die epidemische Lage dies zulässt.

10. Wir erwarten eine weitere Stärkung der wirtschaftlichen Integration und der regulatorischen Annäherung im Rahmen des Assoziierungsabkommens in diesen Bereichen:

  •  Im digitalen Bereich nahmen wir Kenntnis von der vor Ort durchgeführten Bewertung der Erfüllung der Verpflichtungen der Ukraine im Rahmen des Assoziationsabkommens. Wir haben auch darüber diskutiert, die EU zur weiteren Unterstützung der Ukraine und ihrer Institutionen bei der Annäherung an den Digitalen Binnenmarkt zu bewegen, um alle Vorteile des Assoziierungsabkommens zu nutzen. Wir haben vereinbart, bis Ende 2020 einen gemeinsamen Arbeitsplan für die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine über elektronische Vertrauensdienste zu erstellen, mit der Aussicht auf ein mögliches Abkommen, das auf der Annäherung an EU-Recht und Standards beruht.
  • Wir begrüßten die Fortschritte bei der Aktualisierung von Anhängen des Abkommens über Telekommunikationen, Umwelt, Klima und finanzielle Zusammenarbeit. Unter Begrüßung der Bemühungen der Ukraine, ihre Politik und ihre Gesetzgebung dem Europäischen Grünen Kurs näher zu bringen, haben wir betont, wie wichtig Fortschritte bei der Umsetzung der Verpflichtungen der Ukraine auf dem Gebiet des Klimawandels, des Umweltrechts, des Meeresökosystems, der Bildung, der Energie, des Verkehrs und der Landwirtschaft sind, und haben einen zielgerichteten Dialog über die notwendigen Schritte in diesen Bereichen vereinbart.
  • Wir haben erkannt, wie wichtig die volle Einhaltung der Verpflichtungen im Rahmen des Abkommens über eine vertiefte und umfassende Freihandelszone ist, insbesondere in den Bereichen Geistiges Eigentum, Öffentliche Beschaffung, Handelsschutz, Sanitäre und phytosanitäre Standards, um ein freies und voraussehbares Geschäfts- und Investitionsklima in der Ukraine zu schaffen. Wir einigten uns darauf, weiter zu diskutieren und zu prüfen, wie die Umsetzung des Abkommens über eine vertiefte und umfassende Freihandelszone verbessert werden kann, um den bilateralen Handel weiter zu fördern.
  • Wir begrüßten den Beginn der Mission zur vorläufigen Bewertung der Vorbereitung der Ukraine auf das Abkommen über die Konformitätsbewertung von Industrieprodukten.
  • Die EU begrüßte außerdem die Bereitschaft der Ukraine, dem künftigen EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa und dem EU4Health-Programm beizutreten, was ein wichtiger Faktor für die "grüne" und digitale Erholung nach der Covid-19-Pandemie sein wird.
  • Wir haben an die Bedeutung erinnert und unsere Verpflichtung bekräftigt, das Abkommen über einen Gemeinsamen Luftverkehrsraum so bald wie möglich zu unterzeichnen.
  • Wir haben die Rolle der Ukraine als strategisches Gastransitland bekräftigt und das Gastransitabkommen nach 2019 begrüßt. Wir betonten die Wichtigkeit der Modernisierung des ukrainischen nationalen Gastransportsystems und der weiteren Zusammenarbeit zur Stärkung der europäischen Energiesicherheit. Wir haben darauf hingewiesen, wie wichtig die Zusammenarbeit der Ukraine mit der EU ist, um sie in den EU-Energiemarkt auf der Grundlage der effektiven Umsetzung des aktualisierten Anhangs XXVII zum Assoziierungsabkommen zu integrieren und weitere Schritte zur Integration von Gas- und Strommärkten zu koordinieren.
  • Wir haben vereinbart, die Kommunikation zwischen der Ukraine, der EU und anderen Ländern der Östlichen Partnerschaft zu verbessern, um den Handel, sichere und nachhaltige Verkehrsverbindungen zu fördern und Kontakte zwischen den Menschen zu pflegen.
  • Wir begrüßten die Teilnahme der Ukraine an EU-Programmen und betonten die Bedeutung des Programms Erasmus + in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport sowie die des Programms Creative Europe für den Kultursektor. Wir freuen uns auf eine verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen laufender und neuer Programme.

11. Wir haben vereinbart, im Jahr 2021 eine umfassende Überprüfung der Verwirklichung der Ziele des Abkommens durchzuführen.

12. Wir bekräftigten unsere scharfe Verurteilung der eindeutigen Verletzung der ukrainischen Souveränität und territorialen Integrität durch die Aggressionen der russischen Streitkräfte seit Februar 2014. Wir verurteilen weiterhin die illegale Annexion der Krim und Sewastopol durch Russland, die Militarisierung der Halbinsel, die gravierende Verschlechterung der dortigen Menschenrechtslage sowie die Einschränkung der Bewegungsfreiheit ukrainischer Bürger von und zur Krim-Halbinsel. Wir verurteilten die Änderungen in der Verfassung der Russischen Föderation, die am 1. Juli 2020 auf der Halbinsel Krim durchgeführt wurden, sowie die Wahl des sogenannten Gouverneurs von Sewastopol am 13. September 2020, die gegen das Völkerrecht verstoßen. Wir haben Russland aufgefordert, den ungehinderten Zugang internationaler Organisationen und Menschenrechtsaktivisten zu Gebieten zu gewähren, die derzeit nicht unter der Kontrolle der Ukraine stehen, einschließlich der Halbinsel Krim, und das Humanitäre Völkerrecht zu respektieren. Wir forderten die sofortige Freilassung aller illegal inhaftierten Bürger der Ukraine auf der Halbinsel Krim und in Russland, einschließlich der Krimtataren-Aktivisten. Wir fordern Russland weiterhin auf, im Einklang mit dem Völkerrecht einen ungehinderten und freien Zugang zum Asowschen Meer zu gewährleisten. Wir sind der Umsetzung und der ständigen Aktualisierung unserer einschlägigen Nichtkenntnispolitik, insbesondere durch restriktive Maßnahmen und Zusammenarbeit in internationalen Foren, treu geblieben. In diesem Zusammenhang begrüßten wir die diplomatischen Bemühungen, die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen wiederherzustellen.

13. Wir haben unsere volle Unterstützung für die Bemühungen des Normandie-Formats, der OSZE, der Trilateralen Kontaktgruppe und der OSZE-Sonderüberwachungsmission in der Ukraine bekräftigt. Wir begrüßten die Wiederaufnahme des Dialogs zwischen den Parteien beim Normandie-Gipfel in Paris im vergangenen Dezember und betonten, wie wichtig die Umsetzung der diesbezüglichen Maßnahmen ist, um die Vereinbarungen von Minsk vollständig umzusetzen, die diesbezügliche Verantwortung Russlands hervorgehoben zu haben. Wir würdigten den konstruktiven Ansatz der Ukraine im Normandie-Format und der Trilateralen Kontaktgruppe und forderten Russland auf, mit Gegenseitigkeit zu reagieren. Eine umfassende und dauerhafte Waffenruhe ist ein Erfolg, der beibehalten werden muss. Wir forderten Russland auf, in dieser Frage die volle Verantwortung zu übernehmen und seinen erheblichen Einfluss auf die von ihm unterstützten bewaffneten Einheiten zu nutzen, um die vollständige Umsetzung der Abkommen von Minsk zu gewährleisten und den freien und ungehinderten Zugang der OSZE-Sonderüberwachungsmission zu den nicht kontrollierten ukrainischen Gebieten einschließlich der Gebiete entlang der ukrainisch-russischen Staatsgrenze im Einklang mit ihrem Mandatzu zu gewähren. Wir haben Russland erneut aufgefordert, sofort zu beenden, den Konflikt durch finanzielle und militärische Unterstützung für die von ihm unterstützten bewaffneten Formationen zu schüren, und wir sind weiterhin zutiefst besorgt über die Präsenz von russischem militärischem Gerät und Personal in den von der Regierung nicht kontrollierten Gebieten der Ukraine. Wir haben unsere Verurteilung der von Russland durchgeführten Maßnahmen betont, die es den Bürgern der Ukraine in den vorübergehend nicht kontrollierten ukrainischen Gebieten gestatten, die russische Staatsbürgerschaft über das vereinfachte Verfahren zu beantragen, was im Widerspruch zu den Abkommen von Minsk steht. Vor kurzem hat die EU ihre Wirtschaftssanktionen gegen Russland verlängert. Die Strafmaßnahmen sind klar mit der vollständigen Umsetzung der Minsker Abkommen verknüpft.

14. Wir haben vereinbart, die Zusammenarbeit zur Bewältigung der sozialen, wirtschaftlichen und humanitären Folgen des Konflikts fortzusetzen, indem wir darauf hinweisen, dass die Versorgung mit Wasser, Strom und Gas entlang der Entflechtungslinie gewährleistet, die Bewegung von Personen und Gütern erleichtert und sichergestellt werden muss, dass die Menschen, die in den vorübergehend nichtregierungskontrollierten Gebieten leben, ihre Rechte als Bürger der Ukraine vollständig und mit voller Einhaltung des Humanitären Völkerrechts in Anspruch nehmen. Angesichts der Covid-19- Pandemie wird es noch wichtiger, die humanitäre Versorgung sicherzustellen, und es ist auch wichtig, dass Vertreter der Sonderüberwachungsmission der OSZE, der UN-Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz ungehinderten Zugang zu den vorübergehend nicht kontrollierten Gebieten der Ukraine haben müssen. Wir betonten, wie wichtig die Minenräumung auch in den neu zu vereinbarenden Gebieten ist. Wir haben außerdem vereinbart, dass in der Ukraine ein Nationales Antiminen-Zentrum errichtet werden muss, um wirksam auf die Verschmutzung durch verlassene Minen und Blindgänger in der Konfliktregion zu reagieren. Die EU ist bereit, einen ganzheitlichen Ansatz der Ukraine gegenüber ihren Bürgern in den betroffenen Gebieten weiter zu unterstützen und eine führende Rolle bei den Bemühungen um den Wiederaufbau des Landes einschließlich der einzelnen Gebiete der Region Donezk und Luhansk zu spielen, sobald die Vereinbarungen von Minsk erfüllt sind.

15. Wir betonten unsere Unterstützung für alle Anstrengungen, die darauf gerichtet sind, die Wahrheit, Gerechtigkeit und Verantwortung für die 298 Opfer und die engsten Angehörigen zu erlangen, und forderten die Russische Föderation auf, Verantwortung zu übernehmen und in vollem Umfang und mit aller Kraft zusammenzuarbeiten, um die Verantwortlichen für den Abschuss der Passagiermaschine MH17 zur Rechenschaft zu ziehen.

16. Wir begrüßten das Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft, das am 18. Juni 2020 im Videokonferenzformat stattfand. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse und Richtlinien dieses Treffens und auf der Grundlage der Gemeinsamen Kommunikation ab März 2020, bekräftigten wir die strategische Bedeutung dieser Partnerschaft und erwarten den Sechsten Gipfel der Östlichen Partnerschaft im Jahr 2021, bei dem die Verabschiedung langfristiger politischer Ziele und der nächsten Generation von Leistungen für den Zeitraum nach 2020 auf der Grundlage dieser Ziele sowie der Beiträge der Mitgliedstaaten und Partnerländer vorgesehen wird.

Foto: Büro des Präsidenten

nj