Einreiseverbot für Ausländer heute in Kraft getreten

Das Ministerkabinett der Ukraine hat in einer Sondersitzung am Donnerstag beschlossen, eine Einreise von Ausländern in die Ukraine ab 28. August zu verbieten. Früher sollte ein Einreiseverbot ab 29. August in Kraft treten.

Vom Verbot sind ausgenommen: Familienangehörige ersten Grades; Transitreisende, die die Ukraine binnen 2 Tagen verlassen; Personen, die den Militärdienst in der Ukraine leisten, die in der Ukraine studieren, einen ständigen oder zeitweiligen Wohnsitz haben; Personen, die als Flüchtlinge anerkannt sind oder einen besonderen Schutzstatus benötigen; Mitarbeiter der ausländischen diplomatischen Vertretungen, Konsulate, internationalen Missionen in der Ukraine und ihre Familienangehörige; Mitglieder der ausländischen Delegationen und begleitende Personen, die auf Einladung des Staatspräsidenten, Parlaments, des Präsidialbüros, der Regierung, des Außenministeriums einreisen; Fahrer von Lastkraftwagen und Linienbussen, Crewmitglieder von Schiffen und Flugzeugen, Zugführer und Bordpersonal der Züge; Militärausbilder der Mitgliedstaaten und Partnerstaaten der Nato, oder Personen, die auf Einladung des Verteidigungsministeriums der Ukraine in die Ukraine einreisen; Kulturschaffende, die auf Einladung einer ukrainischen Kulturinstitution mit einer Bergleitungsperson einreisen; Sportler, die an an Sportwettbewerben in der Ukraine teilnehmen und ihre Begleitpersonen; technische Spezialisten auf Einladung von ukrainischen Unternehmen; Personen, die Stammzellen für Transplantationen transportieren; Personen, die in die Ukraine zur medizinischen Behandlung kommen.

Das Einreiseverbot gilt bis zum 28. September 2020.