Existenzminimum steigt ab 1. Juli auf 2118 Hrywnja monatlich

In der Ukraine steigt ab dem 1. Juli das Existenzminimum. Auch die mit dem Existenzminimum verbundenen Sozialhilfeleistungen werden erhöht.

Ab dem 1. Juli beträgt das Existenzminimum pro Person und Monat 2118 Hrywnja (2027 seit dem 1. Januar). Für die Kinder im Alter bis 6 Jahre beträgt das Existenzminimum 1859 Hrywnja (1779 früher), von 6 bis 18 Jahren 2318 Hrywnja (2218), für arbeitsfähige Personen 2197 Hrywnja ( 2102) und nicht nicht arbeitsfähige Personen 1712 Hrywnja (1638).

Nach der Steigerung des Existenzminimums wird auch die Mindestrente erhöht. Ab dem 1. Juli liegt sie bei 1712 Hrywnja (74 Hrywnja mehr). Das monatliche Arbeitslosengeld steigt ab dem 1. Juli auf 8788 Hrywnja. Alleinerziehende Mütter werden 1859 Hrywnja für ein Kind bis 6 Jahre, 2318 Hrywnja für ein Kind von 6 bis 18 Jahren, 2197 Hrywnja für ein Kind von 18 bis 23 Jahren, wenn es studiert, bekommen. Auch eine Reihe von anderen Sozialhilfeleistungen (für Familien mit geringem Einkommen, Invaliden), werden ab heute erhöht.