Parlament billigt Sonderverfahren zum „Bankengesetz“

Das ukrainische Parlament hat beschlossen, dass der Gesetzentwurf „Über Änderungen an einigen Gesetzen bezüglich der Vervollkommnung einiger Mechanismen der Regelung der Bankentätigkeit“ (das so genannte Bankengesetz – Red.) in zweiter Lesung nach einem Sonderverfahren verabschiedet wird.

Für den Beschluss stimmten 255 Abgeordnete des Parlaments, berichtet ein Korrespondent von Ukrinform. Das Sonderverfahren kann die Annahme des Gesetzentwurfes beschleunigen. Zu zweiten Lesung des Gesetzentwurfes wurden mehr als 16.000 Änderungsanträge gestellt.

Zuvor verabschiedete Parlament das Gesetz „Über Änderungen an der Geschäftsordnung der Werchowna Rada zur Bekämpfung des Missbrauchs der Abgeordnetenrechte bei dem Gesetzgebungsverfahren“. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes wurde die Geschäftsordnung mit dem Artikel „Über Sonderverfahren des Gesetzgebungsverfahrens in zweiter Lesung“ ergänzt. Das Sonderverfahren wird angewendet, wenn die Zahl der Änderungsanträge fünfmal höher als die Zahl der Artikels des Gesetzentwurfes, aber nicht weniger als 500 Änderungsanträge, ist. Das Sonderverfahren müssen mindestens 150 Abgeordnete beantragen und 226 sie unterstützen.

Das Parlament hatte am 30. März das Gesetz „Über Änderungen an einigen Gesetzen bezüglich der Vervollkommnung einiger Mechanismen der Regelung der Bankentätigkeit“ in erster Lesung angenommen.

Die Annahme des so genannten „Bankengesetz“ wird die Annullierung des Beschlusses der Nationalen Bank der Ukraine über die Verstaatlichung der Banken und Entschädigungszahlungen an ehemalige Eigentümer unmöglich machen.

Dieses Gesetz und das Gesetz über den Bodenhandel machte die Internationale Währungsfonds machte zur Bedingung für ein neues Hilfsprogramm für die Ukraine.