Maskenpflicht, Ansammlungen von maximal 2 Personen: Neue Quarantänemaßnahmen der Regierung

Ministerpräsident der Ukraine Denys Schmygal hat eine Liste mit den zusätzlichen Quarantänemaßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus veröffentlicht. Die Maßnahmen treten am 6. April in Kraft und werden bis zum 24. April gelten.

Ab 6. April sind die Bürger verpflichtet, Atemschutzmasken, auch selbstgenähte, in der Öffentlichkeit zu tragen.

Maximal zwei Menschen dürfen gemeinsam in der Öffentlichkeit unterwegs sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die dienstlich unterwegs sind oder Personen bis 14 Jahren (es geht vor allem um Eltern, Adoptiveltern, Familienangehörige der Kinder oder andere Personen, die sich um Minderjährige kümmern) begleiten.

Das Betreten von Parks, Grünanlagen, Spielplätzen, Kinderplätzen und Massenveranstaltungen sind verboten. Einzelpersonen dürfen Hunde ausführen.

Die Bürger sollen in der Öffentlichkeit der den einen Personalausweis bei sich tragen.

Alle Einreisende in die Ukraine sollen sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Von der Quarantäne sind ausländische Diplomaten, Fahrer, Lokomotivführer, Crewmitglieder von Schiffen ausgenommen.

Es ist verboten, die Orte der Quarantäne oder Selbstisolation ohne Erlaubnis zu verlassen.