Außenministerium begrüßt UN-Resolution zu Menschenrechtslage auf der Krim

erklärung

Das Außenministerium der Ukraine hat die Annahme einer aktualisierten und verstärkten Resolution zur Menschenrechtslage auf der Krim durch die UN-Vollversammlung begrüßt.

In einem Statement bedankte sich die Behörde den Partner der Ukraine für ihre Unterstützung der ukrainischen Initiative und eine weitere Konsolidierung der Politik der Nichtanerkennung der Annexion der Krim. Das Außenministerium betonte, die Resolution berufe sich direkt auf den Begriff „Aggression“ bezüglich der Handlungen Russlands auf der Krim und fordere eine unverzügliche Rückgabe der besetzen Gebite auf.

Die Vollversammlung stellte laut dem Außenministerium eine gezielte Politik Russlands für die Änderung der demographischen Zusammensetzung der Bevölkerung auf der Krim fest. Das betreffe auch die Politik der Umsiedlung auf die Krim der russischen Bevölkerung sowie Repressalien für die Einschüchterung und Vertreibung von Andersdenkenden aus dem Land. Diese Politik sei nach dem Genfer Abkommen verboten.

Das Außenministerium begrüßte auch den Aufruf, illegal inhaftierte ukrainische Bürger freizulassen und Zugang von internationalen Organisationen und Menschenrechtler zur Krim zu gewährleisten.

Die UN-Vollversammlung hatte die Resolution zur Menschenrechtslage auf der Krim am 18. Dezember beschlossen. Für die Resolution stimmten in New York 65 Länder. 23 Staaten waren dagegen und 83 enthielten sich.