Gesetz gegen ungesetzliche Bereicherung tritt in Kraft

Das Präsidentschaftsgesetz "Über die Eintragung der Änderungen in manche gesetzgeberischen Akte der Ukraine bezüglich der Einziehung von illegalen Aktiva der Personen, die zur Ausübung der Funktionen des Staates oder der lokalen Selbstverwaltung bevollmächtigt sind, und der Strafe für die Beschaffung dieser Aktiva" ist heute in Kraft getreten.

Am 31. Oktober verabschiedete die Werchowna Rada (Parlament - Red.) einen Gesetzentwurf, wodurch die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die ungesetzliche Bereicherung wieder gültig ist.

Der Staatspräsident signierte am 25. November das Gesetz. Nun wurde es am 27. November in der Parlamentszeitung Holos Ukrainy veröffentlicht. Gesetzmäßig tritt es am 28. November, am Tag nach dessen Veröffentlichung in Kraft.  

nj