Nord Stream 2: Mögliche Ausnahmeregelung Deutschlands für Erdgasleitung kann vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt werden – Handelsvertreter der Ukraine Katschka

Eine mögliche Entscheidung Deutschlands über eine Ausnahmeregelung für die Nutzung der Erdgasleitung Nord Stream 2 kann vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt werden.

Das erklärte der stellvertretende Wirtschaftsminister und Handelsvertreter der Ukraine, Taras Katschka, vor der Presse am Rande der Konferenz „Handelskriege: Die Kunst des Schutzes“. Auf die Frage, wer die Klage erhoben kann, antwortete Katschka, dass könnten die Europäische Kommission, Polen, die Ukraine und „viele andere“ sein.

Nach seinen Worten weicht die deutsche Initiative für die Leitung Nord Stream 2 von der Richtlinie der EU ab. „Ich glaube nicht, dass es begrüßt wird. Man muss verstehen, dass es sowieso um die Umsetzung der EU-Richtlinie geht. Die Europäische Kommission hat eine bedeutende Stimme in dieser Frage und eine klare Vorstellung, wie dieses Projekt (Nord Stream 2 – Red.) umgesetzt werden kann.“

Das Maximum, was Deutschland mit „solcher sozusagen Sabotage“ erreichen wird, sind langwierige Gerichtsverfahren, die genauso Nord Stream 2 blockieren und die Situation der „totalen Unsicherheit“ für die Leitung bedeuten werden. In diesem Zusammenhang erinnerte er die Entscheidung Deutschlands, dem russischen Gazprom eine stärkere Nutzung der Opal-Gasleitung zu gewähren. Der Europäischen Gerichtshofs habe jedoch entschieden, den Zugang von Gazprom zur Opal-Pipeline zu beschränken.

Katschka betonte weiter, dass „alle verstehen, dass die „Schlacht“ für Nord Stream 2 die „Schlacht“ für ein altes Modell des Gasmarktes, die sowieso stirbt, ist“. Die Ukraine sei, trotz ihrer Krisen, für den europäischen Gasmarkt, der modernisiert wird, attraktiver. Russland sei in dieser Hinsicht ein Dinosaurier, der schmerzvoll stirbt.

Die deutsche Regierungskaltion will mit einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Gasrichtlinie die Pipeline Nord Stream 2 vor den EU-Vorschriften schützen.