Parlament verabschiedet Gesetz über Amtsenthebung von Staatspräsidenten

Das ukrainische Parlament hat am Dienstag ein Gesetz „Über das besondere Verfahren zur Amtsenthebung des Präsidenten der Ukraine“ verabschiedet.

Für das Gesetz stimmten 245 von 226 notwendigen Parlamentsabgeordneten, berichtet ein Korrespondent von Ukrinform.

Laut dem Gesetz kann ein Präsident seines Amtes wegen des Landesverrats oder eines anderen Verbrechens enthoben werden.

Das Amtsenthebungsverfahren wird von der Mehrheit der Parlamentsabgeordneten eingeleitet.  

Vom Gesetz wird vorgesehen, dass eine spezielle temporäre Untersuchungskommission ins Leben gerufen wird, um eine  vollständige, umfassende und objektive Untersuchung sicherzustellen. Der Kommission werden Parlamentsabgeordnete (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der verhältnismäßigen Vertretung von  Parlamentsfraktionen und -gruppen), ein Sonderstaatsanwalt und Sonderermittler angehören. Diese spezielle temporäre Untersuchungskommission wird Schlussfolgerungen und Vorschläge für die untersuchten Umstände der Begehung des Hochverrats oder einer anderen Straftat seitens des Präsidenten vorbereiten.

Laut Gesetz wird über die Amtsenthebung des Präsidenten nur dann entschieden, wenn die Schlussfolgerungen des Verfassungsgerichtshofs und des Obersten Gerichts verfassungsmäßig sind und den Gesetzen der Ukraine entsprechen.   

Der Beschluss bezüglich der Amtsenthebung des Präsidenten wird als angenommen gelten, wenn für ihn mindestens Zweidrittel der Parlamentsmehrheit stimmen.

Wird Rada der Amtsenthebung des Präsidenten nicht zustimmen, soll sich der Vorsitzende im Namen des Parlaments beim Staatsoberhaupt entschuldigen, wird im Gesetz festgestellt.

Wie Ukrinform mitteilte, hat Präsident der Ukraine Wolodymyr Selenskyj am 29. August im Parlament die Gesetzesvorlage "Über ein besonderes Verfahren zur Amtsenthebung des Präsidenten der Ukraine (Impeachment)" regiestieren lassen.  

ch/nj