Parlament schafft Immunität von Abgeordneten ab

Das ukrainische Parlament hat das Gesetz über Änderungen des Artikels 80 der Verfassung der Ukraine (bezüglich der Immunität der Parlamentarier) in zweiter Lesung verabschiedet.

Für das Gesetz stimmten 373 von 300 notwendigen Abgeordneten der Werchowna Rada, berichtet ein Korrespondent von Ukrinform. Das Gesetz wird am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf Nr. 7203, der vom fünften Präsidenten der Ukraine Petro Poroschenko ins Parlament eingebracht wurde, sieht vor, dass aus der Verfassung alle Bestimmungen über die Unmöglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung oder Festnahme eines Abgeordneten ohne Zustimmung des Parlaments gestrichen werden. Der Artikel 80 garantiert aber die Indemnität der Abgeordneten weiter. Sie werden also vor dienstlicher oder gerichtlicher Verfolgung wegen Abstimmungen oder Äußerungen im Parlament oder dessen Ausschüssen geschützt. Die Indemnität gilt nicht für Verleumdung.

Am 29. August 2019 verabschiedete die Werchowna Rada das Gesetz in erster Lesung. Das Verfassungsgericht der Ukraine erklärte am 19. Juni 2019 den Gesetzentwurf Nr. 7203 für verfassungskonform.