Gesetz über Abschaffung parlamentarischer Immunität in erster Lesung angenommen

Das neugewählte Parlament hat einen Gesetzentwurf über Änderungen des Artikels 80 der Verfassung der Ukraine (bezüglich der Immunität der Parlamentarier) in erster Lesung verabschiedet.

Für den Gesetzentwurf stimmten 363 von 226 notwendigen Abgeordneten des Parlaments, berichtet ein Korrespondent von Ukrinform.

Der Gesetzentwurf, der vom fünften Präsidenten der Ukraine Petro Poroschenko ins Parlament eingebracht wurde, sieht vor, dass aus der Verfassung alle Bestimmungen über die Unmöglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung oder Festnahme eines Abgeordneten ohne Zustimmung des Parlaments gestrichen werden. Der Artikel 80 garantiert aber die Indemnität der Abgeordneten weiter. Sie werden also vor dienstlicher oder gerichtlicher Verfolgung wegen Abstimmungen oder Äußerungen im Parlament oder dessen Ausschüssen geschützt. Die Indemnität gilt nicht für Verleumdung.

Das Gesetz kann ab 1. Januar 2020 in Kraft treten.