Gericht erlaubt flüchtigem Parlamentarier Onyschtschenko Teilnahme an Parlamentswahl

Ein Verwaltungsgericht in Kyjiw hat angeordnet, dass die Zentrale Wahlkommission den flüchtigen Parlamentsabgeordneten Olexyndr Onyschtschenko als Kandidaten für die Parlamentswahl registrieren soll.

Das Gericht folgte dem Argument von Onyschtschenko, dass dieser sich seit 2016 und bis heute im Ausland aufhält, weil er angeblich die Ukraine bei Reiterwettbewerben „im Status des Reiters“ vertritt. Als Beweis dafür legte er einen Brief der „Föderation des Pferdesports der Ukraine“ vor. Das Gericht fand den Grund für seine Ausreise ins Ausland für wichtig.

Die Zentrale Wahlkommission lehnte am 15. Juni die Registrierung von Onyschtschenko ab, weil er in den letzten fünf Jahren in der Ukraine nicht wohnte. Der Kandidat muss in den letzten fünf Jahren in der Ukraine wohnen, um bei der Parlamentswahl anzutreten.

Am 5. Juli 2016 hob das ukrainische Parlament die Immunität von Onyschtschenko auf. Zu dieser Zeit war er schon im Ausland.

Onyschtschenko wird verdächtigt, dass er eine kriminelle Organisation zum Verkauf von Erdgas gründete. Die Teilnehmer dieser Organisation fügten dem staatlichen Unternehmen “Ukrgaswydobuwannja” einen Schaden von rund 740 Millionen Hrywnja zu. Onyschtschenko bestreitet alle Vorwürfe.