Urteil des Verfassungsgerichts: Dekret von Präsident Selenskyj über Auflösung des Parlaments ist verfassungsgemäß

Das Dekret von Präsident Selenskyj über die Auflösung des Parlaments ist verfassungsgemäß.

Das entschied das Verfassungsgericht der Ukraine in seinem am Donnerstag veröffentlichen Urteil.

Das Verfassungsgericht begründete die Entscheidung damit, dass es ein Verfassungskonflikt bezüglich der Bildung einer neuen Koalition im Parlament und dem Recht des Präsidenten, das Parlament aufzulösen, gibt. Der Konflikt hat keine rechtliche Lösung, weil die Verfassung der Ukraine ein Verfahren für die Beendigung der Koalition nicht regelt und die Geschäftsordnung der Parlaments ein Verfahren für die Beendigung der Koalition nicht vorsieht. Der Verfassungskonflikt kann laut dem Gericht nur das Volk durch die Durchführung der vorgezogenen Parlamentswahl lösen.

Präsident Wolodymyr Selenskyj hatte am 21. Mai das Parlament aufgelöst und vorgezogene Neuwahlen für den 21. Juli angesetzt. Das Dekret trat am 23. Mai in Kraft.

Am 24. Mai reichten Parlamentsmitglieder der Fraktion „Volksfront“, Andrij Teteruk und Ihor Alexejew, eine Verfassungsbeschwerde mit Unterschriften von 62 Abgeordneten der Werchowna Rada gegen das Dekret von Selenskyj beim Verfassungsgericht ein.

ch