Präsidialerlass zur Rada-Auflösung in Kraft getreten

Der Erlass des Präsidenten der Ukraine Wolodymyr Selenskyj über die vorfristige Einstellung der Befugnisse der Werchowna Rada der 8. Einberufung und über die Ansetzung von vorgezogenen Wahlen am 21. Juli ist in Kraft getreten.

Der diesbezügliche Dekret wurde am 23. Mai in der Regierungszeitung Urjadowyj Kurjer veröffentlicht.

"Bezug nehmend auf den Teil 2 des Artikels 77, die Teile 6 und 7  des Artikels 83, den Punkt 1 des Teiles 2 des Artikels 90 der Verfassung der Ukraine und entsprechend den Punkten 7 und 8 des Teils 1 des Artikels 106 der Verfassung der Ukraine verordne ich: die Befugnisse der Werchowna Rada der Ukraine der achten Einberufung vorfristig einzustellen. Die außerordentlichen Wahlen in die Werchowna Rada der Ukraine für den 21. Juli 2019 anzusetzen", heißt es im Dokument.

Das Militärkabinett der Ukraine ist beauftragt, die vorgezogenen Parlamentswahlen zu finanzieren.

Der Erlass tritt am Tag dessen Bekanntgabe in Kraft.

Wie Ukrinform berichtete, kündigte Selenskyj in seiner Antrittsrede die Auflösung des Parlaments an.

Am 21. Mai unterzeichnete der Staatschef den Erlass zur vorfristigen Einstellung der Rada-Befugnisse.

nj