Verfassungsgerichtshof vertagt Verhandlung des Lustrationsgesetzes

Der Verfassungsgerichtshof hat erneut die Verhandlung des "Gesetzes über die Säuberung des Regierungsapparates" vertagt. 

Der diesbezügliche Beschluss wurde bei der Sitzung am Dienstag getroffen, meldet ein Ukrinform-Korrespondent unter Berufung auf einen informierten Gesprächspartner im Gericht.

"Die Frage über die Lustration ist von der Tagesordnung abgesetzt", sagte er.

Am 18. April 2019 hat der Verfassungsgerichtshof die Verhandlung des Gesetzes "Über die Säuberung des Regierungsapparates" vertagt. Beschlossen wurde bei der Sitzung der Großen Kammer.

Das Gesetz "Über die Säuberung des Regierungsapparates" ist im Oktober 2014 in Kraft getreten. Das Dokument sieht vor, dass die Mitarbeiter, die Amtsposten bekleiden und der Lustrationsprüfung obliegen, spätestens am zehnten Tag seit Beginn der Prüfung ihrem Leiter einen selbstgeschriebenen Antrag vorlegen sollen, dass sie mit der Prüfung einverstanden sind.    

Wie Ukrinform mitteilte, hätte der informelle Kurator des Stabs des Präsidentschaftskandidaten Wolodymyr Selenskyj und der Anwalt des Oligarchen Ihor Kolomojskyj Andrij Bohdan den Verfassungsgerichtshof heimlich besucht. Er hätte sich angeblich mit dem Vorsitzenden des Gerichtshofs Stanislaw Schewtschuk getroffen. Bohdan unterliegt den Beschränkungen des Lustrationsgesetzes und darf im öffentlichen Dienst nicht arbeiten.

nj