Gerichtsentscheidung: Gesundheitsministerin Suprun darf ihr Amt nicht ausüben

Die kommissarische Gesundheitsministerin die Ukraine, Uljana Suprun, darf ihre Amtsgeschäfte nicht ausüben.

Das Verwaltungsgericht Kyjiw hat damit der Klage des Parlamentsabgeordneten von der Radikalen Partei Ihor Mosijtschuk teilweise stattgegeben, teilte das Gesundheitsministerium mit. Die Behörde führe derzeit Konsultationen mit Juristen durch.

Zuvor gab das Verbot der Chef der Radikalen Partei, Oleh Ljaschko, auf Facebook bekannt.

Mosijtschuk klagte vor Gericht gegen die Anordnung des Premierministers Wolodymyr Hrojsman über die Ernennung von Suprun zur kommissarischen Gesundheitsministerin. Geklagt wurde auch gegen eine Nichteinreichung des Antrags zur Ernennung zur Ministerin beim Parlament.

ch