Obergerichtshof genehmigt Einbehaltung der Entschädigung für enteignetes Vermögen auf der Krim

Der Obergerichtshof genehmigte, den Beschluss des Schiedsgerichts in Den Haag über die Einbehaltung der Entschädigung von der Russischen Föderation für das in der Autonomen Republik Krim enteignete Vermögen zu vollstrecken.

Das Schiedsgericht erkannte an, dass der Beklagte das Vermögen der Kläger auf der Krim gesetzwidrig enteignet hätte. Den Klägern wurde die Entschädigung für ihre entsprechenden Vermögensobjekte sowie ein Teil der Kosten der Kläger und die Zinsen auf sämtliche Summen verurteilt.

Zugleich wurden den Berufungsklagen bezüglich des Rechtsspruchs des Schiedsgerichts in Kyjiw vom 5. September 2018 (über die Klagesicherung) teilweise stattgegeben. Der Gerichtsentscheid des Schiedsgerichts in Kyjiw vom 5. September 2018 wurde geändert, teilte man aus dem Obergerichtshof mit.

nj