UNO verabschiedet Resolution zu Menschenrechtslage auf der Krim

Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat am Sonntagabend die Resolution zur Menschenrechtelage auf der besetzen Halbinsel Krim beschlossen.

Für das Dokument stimmten in New York 65 Mitgliedsländer der UNO. 27 Länder votierten dagegen und 70 enthielten sich der Stimme. Das war schon die dritte von der Ukraine eingebrachte Resolution zur Menschenrechtslage auf der Halbinsel. Die ersten zwei wurden 2016 und 2017 verabschiedet. In der jüngsten Resolution wird zum ersten Mal festgelegt, wie die Krim in den Dokumenten der UNO genannt werden muss. Die Vollversammlung rief alle internationalen Organisationen und Organe der Vereinten Nation auf, die Formulierung die „Autonome Republik Krim und die Stadt Sewastopol, die Ukraine, temporär durch die Russische Föderation besetzt“ anzuwenden.

Die am 17. Dezember verabschiedete UN-Resolution zur Militarisierung der Krim forderte Russland als Besatzungsmacht auf, seine Truppen aus der Krim abzuziehen. Die jetzige Resolution verlangt eine Rückgabe der Krim an die Ukraine und nennt ihre Okkupation illegal.

Die UNO verurteilte alle politisch motivierten Verfolgungen der ukrainischen Bürger auf der Krim und forderte die Freilassung aller Ukrainer auf, die illegal auf der Krim und Russland inhaftiert sind.

Die UNO äußerte sich besorgt über die Berichte über Folterungen in politisch motivierten Fällen. In diesem Zusammenhang wurden in der Resolution die Namen von Oleh Senzow, Wolodymyr Baluch und Emir-Usein Kuku genannt. Zum ersten Mal wurde Russland aufgefordert, Nelson-Mandela-Regeln (Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung der Gefangenen) beim Umgang mit ukrainischen Polithäftlingen auf Krim und in der Russischen Föderation zu achten. Russland solle auch Zugang von Ärzten, Diplomaten, Vertretern des Roten Kreuzes zu den illegal inhaftierten Menschen gewährleisten.

ch