Berlin begrüßt Verlängerung des Sonderstatus für Donbas

„Die Bundesregierung begrüßt die heutige Verlängerung des Sonderstatusgesetzes für Teile der Verwaltungsgebiete Donezk und Luhansk durch das ukrainische Parlament. Die Geltung des Sonderstatusgesetzes wurde bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Diese Entscheidung ist ein erneuter Beweis dafür, dass die Ukraine fest zu Ihren Verpflichtungen aus den Minsker Abkommen steht“, so kommentiert das Deutsche Auswärtige Amt das verlängerte Sonderstatusgesetz für Teile der Verwaltungsgebiete Donezk und Luhansk.

Des Weiteren fordert die deutsche Seite die Konfliktparteien im Osten der Ukraine auf, alle in Minsker Abkommen vorgesehenen Verpflichtungen zu erfüllen, insbesondere die Feuereinstellung einzuhalten, schwere Waffen und Truppen aus den Gebieten abzuziehen, die im Jahr 2016 im Rahmen der Trilateralen Kontaktgruppe bestimmt wurden.

„Die Minsker Vereinbarungen sehen die Abhaltung von Lokalwahlen im Rahmen der ukrainischen Gesetzgebung vor. Jede andere Form von „Wahlen“, wie sie von den Separatisten angekündigt wurden, widerspräche Buchstaben und Geist der Abkommen und würde daher als nichtig betrachtet. Wir appellieren daher an alle Seiten, darauf hinzuwirken, dass die für den 11. November geplanten „Wahlen“ nicht stattfinden“, so Auswärties Amt.

yv