Leiterin der UN-Mission: Situation mit Menschenrechten auf der Krim hat sich nicht verändert

Die UN-Beobachtungsmission für Menschenrechte in der Ukraine beobachte weiterhin Verletzungen der humanitären Rechte und stelle fest, es gebe keine Verbesserungen innerhalb der letzten 10 Monate auf der Halbinsel, sagte in einem Interview für DT.UA Fiona Frazer, Leiterin der UN-Mission für Menschenrechte.

Die Mission hat bereits den zweiten Bericht über die Situation auf der Krim vorbereitet. Diesmal wurden Verletzungen in der Zeit vom 13. September 2017 bis 30. Juni 2018 dokumentiert.

Die Mission der Vereinten Nationen analysiert die Situation auf der Grundlage des Völkerrechts auf dem Gebiet der Menschenrechte und durch das Prisma des humanitären Völkerrechts (IHL). Jedes dieser Systeme gibt ein gewisses Maß an Schutz der Bewohner des besetzten Gebiets. Die IHL-Normen wurden angewendet, weil die UN-Generalversammlung im Dezember 2016 anerkannt hatte, dass Russland eine Besatzungsmacht ist.

„IHL erlegt der Russischen Föderation, als einer Besatzungsmacht, eine Reihe von Verpflichtungen auf. Zum Beispiel keine Anwendung von ihren Gesetzen und kein Aufdrängen ihrer Staatsangehörigkeit; die Bewohner des besetzten Gebiets sollten nicht zwangsweise zu der Armee der Russischen Föderation einberufen werden. Dennoch beobachten wir das Ganze auf der Krim. Z. B. wurden nach der amtlichen Statistik seit 2014 zu den Streitkräften der Russischen Föderation 12 000 Bewohner der Krim einberufen. Außerdem darf eine Besatzungsmacht die festgenommenen und inhaftierten Personen aus der Krim auf das Territorium der Russischen Föderation nicht verlegen. In Wirklichkeit waren die Menschen, die vor 2014 festgenommen oder verurteilt wurden, auf das Territorium der Russischen Föderation gebracht, um vor Gericht gestellt zu werden oder ihre Strafen abzubüßen“, stellt Frau Frazer fest.

yv