EU-Entscheidung über Gewährung der Ukraine € 1 Milliarde in Kraft getreten

Am Montag, dem 9. Juli, ist die Entscheidung der EU über die Zuteilung der Ukraine eines Kredits von € 1 Milliarde in Kraft getreten, steht im Amtsblatt der EU.

Das Ziel der Finanzhilfe sei die Unterstützung der makroökonomischen Stabilität und der Fortschritte der Reformen in der Ukraine.

Weiter sollen die Regierung der Ukraine und die Europäische Kommission nach der Prozedur eine Absichtserklärung über die Bedingungen für die Gewährung von Krediten der Finanzhilfe unterzeichnen. Die erreichten Vereinbarungen muss noch das Parlament (Werchowna Rada) der Ukraine ratifizieren.

Unter solchen Bedingungen nennt die europäische Seite die Fortsetzung der politischen und wirtschaftlichen Reformen in der Ukraine, die Bestätigung der Demokratie, des Oberhoheitsrechts, der Menschenrechte sowie die Bekämpfung der Korruption, einschließlich der Errichtung des Obersten Antikorruptionsgerichts.

Wie man in der Europäischen Union festgestellt, ist es symbolisch, dass die Entscheidung gerade am Tag der Durchführung in Brüssel des 20. Gipfeltreffens EU-Ukraine in Kraft getreten ist.