Skandal mit NABU: Generalstaatsanwalt Luzenko bezeichnet Handlungen des Büros als Provokation

Die Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden dürfen Staatsbeamten weder Bestechungsgeld für wissentlich gesetzwidrige Amtshandlungen anbieten noch erwarten, wieviel Geld die Beamten dafür verlangen werden. Das ist eine Provokation, sagte der Generalstaatsanwalt der Ukriane, Juri Luzenko, indem er die Situation mit der ersten stellevertretenden Leiterin des Staatlichen Migrationsdienstes, Dina Pimachowa, kommentierte.

Nach Worten von Luzenko habe die Nationale Antikorruptionsbüro (NABU) noch Anfang des Jahres Information über mögliche Korruption im Migrationsdienst erhalten. Das Büro begann, diese Information zu prüfen. Luzenko erzählte weiter über drei Fällen während der Prüfung. In einem Fall baten Mitarbeiter des NABU Dina Pimachowa um die Ausstellung des Passes für einen Ausländer und im zweiten Fall die „Legalisierung“ der Dokumente für den anderen Ausländer. Die Beamtin nannte dafür im ersten Fall eine konkrete Geldsumme, im zweiten Fall bekam sie einen geringfügigen Vorteil. Danach habe die NABU laut Luzenko nichts unternommen. Der dritte Fall sei der Versuch gewesen, am 29. November ihr Schmiergeld zu übergeben.

ch