Parlament beschließt Gerichtsreform

Das Parlament hat am Dienstag ein Gesetz über „Änderungen an der Wirtschaftsprozessordnung, der Zivilprozessordnung und an den anderen Gesetzen“, das zum Gesetzespaket zur Gerichtsreform gehört, verabschiedet.

Für das Gesetz stimmten 234 Abgeordnete. Es sieht die Schaffung eines Einheitlichen gerichtlichen Informations- und Telekommunikationssystems vor. Das System gewährleistet Dokumentenaustausch im elektronischen Format zwischen den Gerichten, zwischen dem Gericht und Prozessteilnehmern, zwischen den Prozessteilnehmern, sowie Aufnahmen im Gerichtsprozess und Teilnahme am Prozess mittels Konferenzschaltung.

Klagen und andere Beschwerden, die im Gesetz vorgesehen sind, sollten im Einheitlichen gerichtlichen Informations- und Telekommunikationssystem am Eingangstag registriert werden. Die Personen, die ihre offiziellen E-Mail-Adressen im System registriert haben, erhalten alle gerichtlichen Dokumente im elektronischen Format. Eine Kopie der Gerichtsentscheidung kann die Person nach Wunsch auch in Papierform erhalten. Die Personen, die ihre offiziellen E-Mail-Adressen im System registriert haben, können Dokumente ausschließlich mit der elektronischen Signatur einreichen und alle Prozesshandlungen unternehmen. Das oben genannte System funktioniert in den Gerichten, im Obersten Rat für Rechtspflege, in Gerichtsadministration, im Obersten Qualifikationskommission für Richter, es bestimmt, welcher Richter oder welches Richterkollegium für die Sache zuständig ist.

Das Einheitlichen gerichtliche Informations- und Telekommunikationssystem nimmt sein Betrieb nach 90 Tagen nach der Veröffentlichung durch die Staatliche Gerichtsadministration einer Bekanntmachung über die Schaffung des Systems in der Zeitung „Holos Ukraine“ auf den Internetportalen auf. Das Gesetz sieht vor, dass das Obergericht für Geistiges Eigentum seine Tätigkeit am nächsten Tag nach der Veröffentlichung durch den Vorsitzenden dieses Gerichtes einer Bekanntmachung über den Beginn der Tätigkeit des Gerichts in der Zeitung „Holos Ukraine“ beginnt. Die letzte Kassationsinstanz ist das Oberste Gericht der Ukraine.

ch