Assoziierungsabkommen mit der Ukraine tritt am 1. September in Kraft

Das Amtsblatt der Europäischen Union (eur-lex.europa.eu) hat am Dienstag die Nachricht über das Inkrafttreten des Assoziationsabkommens zwischen der EU und der Ukraine am 1. September dieses Jahres veröffentlicht.

„Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, einerseits, und der Ukraine, andererseits, das in Brüssel am 21. März 2014 und 27. Juni 2014 unterzeichnet wurde, tritt am 1. September 2017 gemäß Artikel 486 (2) des Abkommens in Kraft, da das letzte Instrument der Ratifizierung oder Abstimmung am 11. Juli 2017 übergeben wurde“, so die Nachricht.

Am 11. Juli hat die EU den Prozess der Ratifizierung des Assoziierungsabkommens mit der Ukraine endgültig abgeschlossen.

yv