System von elektronischen Vermögensdeklarationen in Betrieb

Das System der elektronischen Vermögensdeklarationen ist am 1. September 2016 in Betrieb genommen worden. Der Staatliche Dienst für Sonder- Fernmeldewesen stellte am 31. August das Zertifikat für das System aus.

Zur Abgabe einer Vermögensdeklaration sind alle Amtsträger, darunter Staatspräsident, Minister, Abgeordnete, verpflichtet. Im Zeitraum von 60 Tagen sollen alle Amtsträger die Deklaration über ihr Familienvermögen abgeben. Die Nichtabgabe oder falsche Deklarationen sind strafbar.

ch