Oberster Gerichtshof Russlands entscheidet über Auslieferung von vier Ukrainern

Der Oberste Gerichtshof Russlands wird auf Antrag des russischen Justizministeriums und der Vollzugsbehörde über „Auslieferung zur Strafvollstreckung“ von ukrainischen politischen Gefangenen Oleh Senzow, Olexandr Koltschenko, Gennadi Afanasjew und Juri Soloschenko an die Ukraine entscheiden.

Das teilte die russische Zeitung „Kommersant“ unter Berufung auf ihre Quellen mit. Nach Angaben von „Kommersant“ können alle vier Ukrainer gegen die russischen Staatsangehörigen ausgetauscht werden. Die Frage über noch völlig geklärte Staatangehörigkeit könne aber die Auslieferung hindern, weil die Russen an das Ausland nicht ausgeliefert werden dürfen.

Oleh Senzow, Olexandr Koltschenko, Gennadi Afanasjew wohnten auf der Krim. Nach der Annexion der Krim verzichteten sie laut der Verteidigerin von Koltschenko Swetlana Sidorkina auf die russische Staatsbürgerschaft nicht und ihnen wurde als Russen der Prozess gemacht. Das Militärgericht des Nordkaukasischen Wehrbezirks habe aber ihre ukrainische Staatsbürgerschaft nicht bestreitet. Auch die Menschenrechtsbeauftragte Russlands Pamfilowa habe die Männer als Ukrainer anerkannt.

Der Filmregisseur Senzow wurde im Prozess mit gefälschten Vorwürfen und Beweisen in Russland zu 20 Jahre Haft, Koltschenko zu 10 Jahre Haft verurteilt.

ch