Regierung will Geschäfte mit landwirtschaftlichem Grund und Boden ab 2017 zulassen

Die Regierung der Ukraine will im laufenden Jahr „Voraussetzungen für eine Öffnung des vollwertigen Bodenmarktes nach dem Ende des Moratoriums für den Verkauf von landwirtschaftlichem Grund und Boden schaffen“. Das geht aus einem Aktionsplan der Regierung für 2016 hervor.  Im März 2016 will die Regierung  ein Gesetzentwurf über den Bodenmarkt ins Parlament einbringen.

Die Öffnung des Bodenmarktes wird in zwei Etappen erfolgen. Ab 1. Januar 2017 sollen Geschäfte mit staatlichem Ackerland und ab 1. Januar 2019 mit Ackerland im Privateigentum erlaubt werden.

ch