Werchowna Rada beschließt Gerichtsreform in erster Lesung

Das ukrainische Parlament hat am Dienstag einen Gesetzentwurf Nr.3524 „Über Verfassungsänderungen bezüglich der Rechtspflege“ in erster Lesung beschlossen, berichtet ein Korrespondent von Ukrinform.

Der Gesetzentwurf reichte Staatschef Petro Poroschenko ein. Für den Entwurf stimmten 244 Abgeordnete der Werchowna Rada.

Ziel des Gesetzes sei die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Judikative, die Erhöhung der professionellen Kompetenz der Richter, die Einschränkung der Immunität von Richtern auf die funktionelle Immunität, die Gewährleistung der institutionellen Fähigkeiten der Staatsanwaltschaft, der Anwaltschaft und der Vollstreckungsbehörde, heißt es in der Denkschrift zum Papier.

Die Verfassungsänderungen sehen vor, dass der Präsident der Ukraine den Generalstaatsanwalt der Ukraine mit der Zustimmung des Parlaments ernennt und entlässt. Gemäß diesem Gesetzentwurf behält sich das Parlament das Recht vor, dem Generalstaatsanwalt das Vertrauen entziehen, was seinen Rücktritt zur Folge hat.

Statt des Obersten Justizrats wird im Land der Oberste Rat für Rechtspflege eingerichtet. Der Rat wird sich mit Richterauswahlverfahren und mit Entlassungen der Richter befassen. Ohne die Zustimmung des Obersten Rates für Rechtspflege kann ein Richter nicht festgenommen werden. Eine Ausnahme ist die Festnahme des Richters gleich nach einer schweren Straftat.

Die Richter werden auf Lebenszeit ernannt.

Der Präsident der Ukraine, das Parlament und der Kongress der Richter ernennen je sechs Verfassungsrichter.