Verfassungsgericht gibt grünes Licht für Gerichtsreform

Der überarbeitete Gesetzentwurf über Verfassungsänderungen von 26. Januar 2016 bezüglich der Rechtspflege ist verfassungsgemäß.

Das hat das Verfassungsgericht der Ukraine mit heute verkündetem Urteil auf Antrag des Parlaments entschieden, berichtet ein Korrespondent von Ukrinform.

Gemäß diesem Gesetzentwurf behält sich das Parlament das Recht vor, dem Generalstaatsanwalt der Ukraine das Vertrauen entziehen.