EU weiß Bescheid und wartet auf Erklärung von Kiew hinsichtlich elektronischer Deklarationen

Die Vertretung der Europäischen Union in der Ukraine ist darüber informiert, dass die Oberste Rada der Ukraine die Einführung elektronischer Deklarationen über Einkommen und Ausgaben von Beamten auf das Jahr 2017 verschoben hat, die für den Erhalt des visafreien Regimes mit der EU notwendig war.

Das erklärte Jurgis Vilčinskas, Leiter der Presse- und Informationsabteilung der diplomatischen Vertretung, berichtet die ukrainische Internetzeitung „Europäische Prawda“ (pravda.com.ua).

„Die EU-Delegation hat aus offenen Quellen erfahren, dass das Gesetz über den Staatshaushalt-2016 Änderungen am Gesetz „Über die Verhinderung der Korruption“ vornimmt und festlegt, dass die Nationale Agentur für die Verhinderung von Korruption die Entscheidung über den Beginn des Funktionierens des Systems der Bereitstellung und Veröffentlichung von elektronischen Deklarationen der Beamten von der Staatsmacht und der kommunalen Selbstverwaltung frühestens am 1. Januar 2017 treffen soll“, erklärte Vilčinskas.

Ihm zufolge wartet nun die EU-Vertretung auf Kommentare von Kiew in diesem Zusammenhang.

Bekanntlich verpflichtete sich Kiew Ende Dezember, mit der Arbeit der Nationalen Agentur für die Verhinderung von Korruption zu beginnen und elektronische Deklarationen der Beamten im ersten Quartal des Jahres 2016 einzuführen. Auf der Grundlage dieser Verpflichtung hatte die Europäische Kommission am 18. Dezember den positiven Bericht für die Ukraine gebilligt.

Aber schon nach einer Woche verabschiedet die Oberste Rada den Haushalt, in dem die Einführung von elektronischen Deklarationen auf mindestens 2017 verschoben ist. Über diese Norm wurde es erst im Januar bekannt, in dem Haushaltsentwurf der Regierung gab es sie nämlich nicht.

yv