SBU: Ukraine kann russischer ESC-Teilnehmerin Einreise verweigern

Die russische Vertreterin beim Eurovision Song Contest Yulia Samoylova darf nach der Meinung des Chefs des Sicherheitsdienstes der Ukraine SBU Wasyl Hryzak in die Ukraine nicht einreisen.

Grund dafür sei ihr Besuch auf der Krim nach der Annexion der Halbinsel durch Russland, sagte er vor der Presse am Freitag. „Das Gesetz muss für alle gelten.“

Eine endgültige Entscheidung sei laut Hryzak aber noch nicht gefallen.

Die Rollstuhlfahrerin Samoylova trat 2015 in der Stadt Kertsch auf der Krim auf. Nach dem ukrainischen Recht dürfen Ausländer auf die Halbinsel nur über das ukrainische Festland einreisen.  

ch