Nationalbank senkt Obergrenze für Bargeldzahlungen auf 50.000 Hrywnja

Die Nationale Bank der Ukraine senkt ab 4. Januar 2015 eine Obergrenze für Transaktionen mit Bargeld mit der Teilnahme von physischen Personen von 150.000 auf 50.000 Hrywnja.

Entsprechende Normen werden in der Anordnung der Ban vom 25.11.2016 Nr. 207 vorgesehen, meldet die Pressestelle der Bank. Vom Bargeld-Limit seien Transaktionen von 50.000 Hrywnja zwischen einer physischen Person und einem Unternehmen (einem Unternehmer) binnen eines Tages sowie Kaufverträge von 50.000 Hrywnja zwischen den physischen Personen, die von einem Notar beglaubigt werden sollen, betroffen.

Die Zahlungen über 50.000 Hrywnja zwischen den physischen Personen dürfen mittels Überweisungen oder einer Einzahlung auf ein Girokonto (oder auf ein Girokonto vom Notar) durchgeführt werden.  

Die Obergrenze für Bargeldzahlungen zwischen den Unternehmen (Unternehmern) beträgt, wie früher, 10.000 Hrywnja.

ch