Parlament beschließt Gesetz „Über Gerichtswesen und Status der Richter“

Das Parlament der Ukraine hat am Donnerstag das Gesetz  „Das Gerichtswesen und den Status der Richter“ mit 281 Stimmen verabschiedet.

Ziel des Gesetzes sei es, die Unabhängigkeit der Judikative zu stärken, Anforderungen an Richter zu erhöhen, die Immunität der Richter auf die funktionelle Immunität einzuschränken sowie eine kontinuierliche und effektive Tätigkeit der Judikative für eine Übergangszeit zu gewährleisten, heißt es in der Denkschrift zum Gesetz.

Das Gesetzt regelt neu Ernennung und Entlassung von Richtern. Die Richter werden künftig auf Lebenszeit ernannt. Die erste Ernennung für fünf Jahre wird abgeschafft.

Das Gesetz sieht vor, dass die Richter nur die funktionelle Immunität genießen werden. Derzeit genießen sie gemäß der Verfassung der Ukraine die absolute Immunität.

Das Gesetzt vereinfacht die Gerichtsorganisation des Landes. Das Gerichtssystem wird aus Lokalgerichten, Appellationsgerichten und dem Obersten Gerichtshof bestehen. Es wird auch Oberste Fachgerichte geben. Die höchste Instanz ist der Obersten Gerichtshof.

Das Gesetz wird nach den entsprechenden Verfassungsänderungen in Kraft treten.

ch