Oberstes Verwaltungsgericht bestätigt Verbot der Kommunistischen Partei

Das Oberste Verwaltungsgericht der Ukraine weigerte sich, das Kassationsverfahren nach der Rechtsbeschwerde der Kommunistischen Partei einzuleiten.

Das meldet der Pressedienst des Justizministeriums der Ukraine.

„Das Oberste Verwaltungsgericht der Ukraine hat die Einleitung des Kassationsverfahrens nach der Rechtsbeschwerde von der Kommunistischen Partei verweigert, die versuchte, das Rechtsgutachten der Kommission für die Einhaltung des Gesetzes der Ukraine „Über die Verurteilung der kommunistischen und nationalsozialistischen totalitären Regime in der Ukraine und das Verbot der Propaganda ihrer Symbole“ gerichtlich zu bestreiten“, wird in der Meldung angegeben.

yv