Freihandel mit der EU: Wirtschaftsministerium nennt sieben Vorteile

Der Pressedienst des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Handel der Ukraine hat auf seiner Facebook-Seite sieben positive Punkte vom Freihandelsabkommen mit der EU veröffentlicht, das am 1. Januar zwischen der Ukraine und der Europäischen Union in Kraft tritt.

Im Rahmen des Freihandelsabkommens mit der EU soll also Folgendes geschehen:

1 - Die Liberalisierung soll mehr als 97 Prozent der Warennomenklatur umfassen.

2 - Die Aufhebung der EU-Einfuhrzölle auf die meisten Produkte soll bereits im ersten Jahr der Gültigkeit des Abkommens geschehen.

3 - Die Asymmetrie der Eröffnung der Märkte zugunsten der Ukraine: die EU liberalisiert den Zugang zu ihren Märkten schneller als die Ukraine.

4 – Die Liberalisierung des Zugangs im Rahmen von Tarifquoten nach für die EU und die Ukraine bestimmten hochsensiblen Waren.

5 – Erhebliche Vereinfachung der Zollverfahren im Handel zwischen den Seiten.

6 - Die Gewährung des Zugangs für heimische Produzenten zu qualitativer importierter Technik.

7 – Die Erweiterung des Zugangs für heimische Konsumenten zu spezifischen und teuren europäischen Waren der Lebensmittelindustrie, Förderung der Preissenkung auf dem inländischen Markt der Ukraine.

yv