Verschärfte Corona-Regeln treten in Ukraine in Kraft

Seit dem 6. Dezember werden die Beschränkungen für nicht geimpfte Personen verschärft - sowohl in den „gelben“ als auch in den „roten“ Gefahrenzonen. Es ist aber eine Pflicht, Personalausweis ständig bei sich zu tragen.

Der „gelbe“ Impfpass gilt nicht, um zu arbeiten und öffentliche Einrichtungen in roter Gefahrenzone zu besuchen. In der gelben Zone wird seine Wirkung um das Vierfache reduziert.

Verkehrsvorschriften in der gelben und der grünen Zone sind gleich.

Einrichtungen wie Banken, Tankstellen, Apotheken, Lebensmittelgeschäfte werden weiterhin geöffnet - unter Einhaltung geltender Maßnahmen.

nj