Vier Krimtataren zu Haftstrafen von 12 bis 17 Jahren in Russland verurteilt

Das Militärgericht Süd im russischen Rostow am Don hat vier Krimtataren der so genannten „dritten Bachtschyssaraj-Gruppe“ zu langen Haftstrafen in einer Strafkolonie strengen Regimes verurteilt.  

Das gab die Menschenrechtsbeauftragte des ukrainischen Parlaments, Ljudmyla Denisowa, bekannt. Nach ihren Angaben wurden Seitumer Seitumerow zu 17 Jahren Haft, Osman Seitumerow zu 14 Jahren, Rustem Seitmetow zu 13 Jahren und Amet Suleimanow zu 12 Jahren Haft wegen der „Bildung und Mitgliedschaft an der Tätigkeit der terroristischen Vereinigung“ verurteilt. „56 Jahre Gefängnis für vier Menschen“, schrieb Denisowa auf Telegram und betonte, dass die Krimtatarn für ein Verbrechen verurteilt wurden, das sie nicht begangen haben. „Als Beweise dienten die Aussagen von zwei geheimen Zeugen des Geheimdienstes FSB“, so Denisowa. 

Laut dem Menschenrechtsbeauftragten blieben die Familien der Krimtataren wegen „Zynismus und Lüge“ Russlands ohne ihre Ernährer. Eine Familie habe gleich drei Ernährer verloren, weil Seitumer Seitumerow und Osman Seitumerow Brüder seien und Rustem Seitmetow ihr Onkel mütterlicherseits sei. Für Amet Suleimanow bedeute die Haftstrafe von 12 Jahren den Tod, weil er eine schwere Herzkrankheit habe.  

Denisowa kritisierte scharf das rechtswidrige Urteil gegen die ukrainischen Staatsbürger und rief die Menschenrechtler, internationale Missionen und Diplomaten auf, den Druck auf Russland auszuüben, um illegale Festnahmen und Inhaftierungen der ukrainischen Staatsbürger zu stoppen.