Regierung verlängert Quarantäne bis zum 31. August

Das Ministerkabinett hat die Quarantänebeschränkungen auf dem Territorium der Ukraine bis zum 31. August verlängert.

Dies teilte das Gesundheitsministerium der Ukraine mit, berichtet Ukrinform.

„Die Regierung hat die Quarantäne in der Ukraine bis zum 31. August 2021 verlängert, dabei wird auf dem gesamten Territorium des Landes die „grüne“ Stufe der epidemiologischen Gefahr eingeführt. Unter solchen Bedingungen müssen sich alle Teilnehmer im öffentlichen Verkehr und bei Massenveranstaltungen oder beim Betreten von Räumen an das Maskenregime halten. Dementsprechend sind der Betrieb der Gastronomie- und Unterhaltungseinrichtungen (Nachtclubs), Kinos und Säle anderer Kulturbereiche, die Durchführung anderer Massenveranstaltungen unter den Bedingungen des Tragens von Schutzmasken und der Gewährleistung von Mittel für die persönliche Hygiene für die Mitarbeiter erlaubt“, teilt das Gesundheitsministerium mit.

Es wird betont, dass die Einhaltung des Maskenregimes nicht obligatorisch ist, wenn alle Teilnehmer und Organisatoren einer Veranstaltung über eines der folgenden Dokumente verfügen:

• negatives Ergebnis eines PCR-Tests auf COVID-19 (nicht später als 72 Stunden vor der Veranstaltung),

• negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests für SARS-CoV-2 (nicht später als 72 Stunden vor der Veranstaltung),

• ein Dokument, das den Erhalt einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit den Impfstoffen bestätigt, die von der WHO für die Anwendung in Notfällen zugelassen sind.

• Darüber hinaus ist das Passieren der Staatsgrenze bei der grünen Stufe der epidemiologischen Gefahr aus jedem Land für Bürger der Ukraine oder Ausländer mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ungehindert. Genauso ungehindert können auch die Bürger der Ukraine die Checkpoints passieren.

• Ausländer müssen immer eine COVID-19-Versicherung und einen negativen COVID-19-PCR-Test (nicht später als 72 Stunden vor dem Grenzübertritt) oder einen negativen Coronavirus-Antigen-Schnelltest (nicht später als 72 Stunden vor dem Grenzübertritt) haben. oder ein Dokument, das den Erhalt einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit Impfstoffen bestätigt, die von der WHO für die Anwendung in Notfällen zugelassen sind.

yv