Regierung beschließt Maskenpflicht auf Straßen in „roten“ Corona-Zonen

Das Tragen von Atemschutzmasken im öffentlichen Raum in den Regionen, die zur „roten“ Zone der epidemiologischen Lage gehören, ist verpflichtend. Das hat das Ministerkabinett der Ukraine beschlossen.

Nach einer Verordnung der Regierung, die auf dem Regierungsportal veröffentlicht wurde, ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum ohne eines Mund-Nasen-Schutzes verboten.

Zum öffentlichen Raum gehören nach dem ukrainischen Recht Parken, Strände, Plätze, Straßen, Gassen, Radwege, Geschichts- und Kulturstätte, Friedhöfe. Außerdem ist der Betrieb von Luftseilbahnen und von Märkten, ausgenommen Lebensmittelmärkte, in der „roten“ Quarantäne-Zone verboten.

Derzeit befinden sich acht Regionen der Ukraine in der „roten“ Zone (Stand: 23. März).