COVID-19: Kyjiw meldet 1.735 Neuinfektionen und 16 Todesfälle

In der Hauptstadt haben sich am vergangenen Tag 1.735 Personen mit dem Coronavirus infiziert, es gebe bereits 74.012 bestätigte Infektionen, gab heute bei seinem Briefing der Bürgermeister von Kyjiw, Vitali Klitschko, bekannt, berichtet ein Ukrinform-Korrespondent.

„Am vergangenen Tag sind in Kyjiw noch 1.735 Erkrankte an COVID registriert worden. 16 Menschen sind gestorben. Insgesamt sind 1.339 Einwohner von Kyjiw gestorben“, sagte Kyjiwer Bürgermeister.

In die hauptstädtischen Krankenhäuser wurden am vergangen Tag 77 Patienten eingeliefert. Die anderen bleiben in Selbstisolierung unter ärztlicher Aufsicht.

Das Coronavirus wurde auch bei 69 Medizinern bestätigt.

Genesen sind am vergangenen Tag 511 Kyjiwer, insgesamt seit Beginn der Pandemie – 23.763.

Die meisten Patienten mit COVID-19 sind nach seinen Angaben in den Stadtrayons Dniprowskyj (277), Darnyzkyj (258) und Solomjanskyj (214 Fälle) registriert worden.

„Bei uns wird die Zahl der Erkrankten, die ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen, gravierend nicht weniger. Insgesamt werden heute in den Krankenhäusern der Stadt stationär 2.145 Patienten behandelt. 22 von ihnen sind Kinder“, betonte er.

Ihm zufolge sind 941 Patienten in einem schweren Zustand, 1.399 Menschen erhalten Sauerstoffunterstützung und 38 Patienten sind an die Beatmungsgeräte angeschlossen. In den Krankenhäusern der Stadt Kyjiw liegt die Belegung der für Coronavirus-Patienten vorbereiteten Betten bei fast 53 Prozent.

Wie Ukrinform berichtete, begann in der Ukraine am 14. November die Wochenendquarantäne, die bis zum 30. November 2020 lief. Dementsprechend war an Wochenenden der Betrieb von Restaurants, Cafés und Bars mit Ausnahme von Liefer- und Abholmöglichkeiten untersagt. Der Betrieb von Einkaufs- und Unterhaltungszentren, anderen Unterhaltungseinrichtungen, Fitnessstudios, Fitnesscenter, Schwimmbädern, kulturellen Einrichtungen und kulturelle Veranstaltungen ist ebenfalls nicht gestattet.

Am Samstag, dem 21. November, trat in Kraft ein Gesetz, das Geldstrafen für den Aufenthalt in öffentlichen Gebäuden und im Transport ohne Schutzmasken vorsieht.

Das Gesetz wurde am 19. November offiziell veröffentlicht und am Samstag, dem 21. November, ist es in Kraft getreten.

Das Gesetz soll die Ausbreitung der akuten Atemwegserkrankung COVID-19 in der ukrainischen Bevölkerung verhindern.

Das Nicht-Tragen der Schutzmasken wird also mit einer Geldstrafe von 170 Hrywnja (UAH) bis 255 UAH (Wechselkurs der Hrywnja: 1 Euro – 33 UAH) belegt.

Die Geldbuße kann am Ort des Verwaltungsverstoßes mittels bargeldloser Zahlungsmittel erhoben werden.

Am vergangenen Tag wurden in der Ukraine 13.141 neue Fälle von COVID-19 im Labor bestätigt. Insgesamt seit Beginn der Pandemie - 758.264 Fälle.

yv